
IMMOLEXIKON
EINE ENZYKLOPÄDIE DES WOHN- UND IMMOBILIENRECHTS
Mit über 1.000 Begriffen, von „Abänderung des Mietvertrages” bis zu „Zwischenwände”, liegt mit dem Immolexikon ein laut dem Herausgeberinnen-Duo Kainc und Reiber „umfassendes Nachschlagewerk für den gesamten Immobilienbereich” vor. Es soll all jenen, die sich mit Immobilien auseinandersetzen, eine gute und schnelle Orientierung und zielgerichtete Weiterführung bieten. 2017 fiel der Startschuss zu diesem Mammut-Projekt. VEV-Präsident RA Dr. Markus Hagen hat gemeinsam mit 23 weiteren Juristen aus ganz Österreich am Immolexikon mitgearbeitet. „Die Arbeit an diesem Werk hat rund sieben Jahre gedauert. In dieser Zeit wurden von mir immer wieder verschiedene Beiträge erstellt, angepasst und im Sinne eines Gesamtwerks auch auf die übrigen Beiträge abgestimmt. Ich gehe davon aus, dass sich die Arbeit gelohnt hat. Das Werk ist so einzigartig in der juristischen Fachwelt des Immobilienrechts.” Die Autoren befassen sich mit Begriffen aus neun Rechtsgebieten des Immobilienrechts:
- Wohnungseigentumsrecht
- Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht
- Liegenschaftsrecht
- Bauträgerrecht
- Verfahrensrecht
- Grundbuchsrecht
- Maklerrecht
- Immobilienbesteuerung
Wer aus der Fachwelt kommt, der erkennt eventuell nicht nur die Ähnlichkeit in der Namensgebung, sondern auch die Ähnlichkeit der Gestaltung zu Immolex. Immolex ist das Fachmagazin des Manz Verlags für Wohn- und Immobilienrecht, das sich ebenfalls mit den neun oben genannten Rechtsgebieten auseinandersetzt und über Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes und aktuellen Leitsätzen zu wohnrechtlichen Aspekten informiert. Die Leserfreundlichkeit und der praxisnahe Bezug (Checklisten, Vertragsmuster) kommen dabei aber nicht zu kurz. Das Immolexikon ist im Grunde die logische Weiterführung von Immolex. Die an der Entstehung des Immolexikons beteiligten Juristen kommen deshalb auch aus dem Immolex-Umfeld.
Kein gewöhnliches Lexikon
Das Immolexikon geht nicht den einfachen Weg und erklärt kurz die Begrifflichkeiten, sondern hat den Weg des Verstehens und der Zusammenhänge gewählt. Jeder Begriff wird nach einem vorgegeben Aufbau dargestellt und erklärt.
- Abstract
- Checkliste
- Normen
- Literatur
Im Abstract wird das Schlagwort kurz, knapp und verständlich erklärt. Am Textrand ist ersichtlich, in welches Rechtsgebiet das Schlagwort einzordnen ist. In der so genannten Checkliste ist aufgelistet, was im Kontext mit diesem Schlagwort zu beachten und zu bedenken ist. Rechtliche Begriffe, die im direkten Zusammenhang mit dem jeweiligen Schlagwort stehen, sind zudem blau hervorgehoben. Das bedeutet, hierzu gibt es einen eigenen Eintrag. In den Normen – wiederum farblich hervorgehoben – finden die Leser die Hinweise auf die dazugehörenden gesetzlichen Bestimmungen. Last but not least: Unter jedem Begriff ist der entsprechende Literaturhinweis zu finden. Es ist ein sehr, im besten Sinne des Wortes, alltagstaugliches Nachschlagewerk. Denn es gibt nicht nur Auskunft über die Begriffe an sich, sondern macht auch sofort deutlich, worauf hier geachtet werden muss und wo sich weiter informiert werden kann. In der digitalen Ausgabe des Werks – sie ist in der RDB Rechtsdatenbank zu finden – sind Begriffe, Rechtsnormen und weiterführende Literatur direkt miteinander verlinkt.
Ein Werk für alle
Die Herausgeberinnen betonen, dass es sich beim Immolexikon um ein Werk für alle Interessierten handelt. Deshalb ist es auch für Eigentümer von Immobilien, die nicht tagtäglich mit der Materie beschäftigt sind, aber punktuell doch schnell und verständlich Informationen benötigen, spannend. Das Immolexikon ist so sowohl für Juristen als auch Nicht-Juristen eine gute Quelle, um nicht nur einen Begriff erklärt zu bekommen, sondern tatsächlich nützliche und weiterführende Informationen zu erhalten. VEV-Präsident Hagen bestätigt dies: „Es ist ein geballtes Nachschlagewerk für alle, die in irgendeiner Form mit Immobilien zu tun haben. Für Nicht-Juristen, weil sie eine kurze, übersichtliche und leicht verständliche Erklärung von allen Begriffen des Wohnrechts erhalten; aber auch für Juristen, weil zu den Erklärungen gleich die wichtigsten Gesetzesfundstellen, aber auch die wichtigsten Quellen in Literatur, Rechtsprechung und den Kommentaren geliefert werden, die bei Bedarf eine zielgerichtete Vertiefung der Recherche ermöglichen.”
Der Verlag
Der MANZ Verlag feiert dieses Jahr sein 175-jähriges Bestehen. 1849 als Manz´sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH gegründet, war er im Grunde von Anfang an ein Verlag, der sich auf das Recht fokussierte. Bereits 1882 lag eine zwanzigbändige Taschenausgabe der österreichischen Gesetze vor. Manz ist Österreichs Marktführer für Rechtsinformationen. Jeder, der in Österreich mit Recht zu tun hat, kennt das typische Manz-Rot der Rechtswerke. Seit fünf Generationen befindet sich der Verlag im Familienbesitz der Familie Stein und ist Teil der Manz-Gruppe. Termingerecht im Jubiläumsjahr ist das Immolexikon erschienen und VEV-Präsident Hagen meint dazu abschließend: „Ich denke, es wird wohl bald bei jeder Fachperson, aber auch bei jedem Interessierten in Griffweite im Regal stehen und ein unverzichtbares Standardwerk werden.”
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