

Das Magazin für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer
Nr. 2/2025
CHANCEN UND
GRENZEN DES
BODENFONDS
Container for the scroll indicator
(Will be hidden in the published article)
INHALTSVERZEICHNIS

WAS DIE KIM-
VERORDNUNG HINTERLÄSST
Die KIM-Verordnung – offiziell „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung“ – wird mit 30. Juni 2025 auslaufen. Damit endet eine der umstrittensten Regulierungsmaßnahmen im österreichischen Immobiliensektor der letzten Jahre.

MEHR FLÄCHEN IN
ÖFFENTLICHER HAND
Jürgen Kuster ist seit Dezember 2024 Geschäftsführer des Bodenfonds. Zuvor war er über 20 Jahre in der Privatwirtschaft sowie zehn Jahre Bürgermeister in Schruns. Dort erkannte er die Herausforderungen der Bodenentwicklung in Gemeinden.
Im Interview spricht er über seine neue Aufgabe und wie sich der Bodenfonds entwickeln soll.
IMPRESSUM
Medieninhaber: Vorarlberger Eigentümervereinigung, Färbergasse 17, Haus K, 6850 Dornbirn | Herausgeber: RA Dr. Markus Hagen | Für den Inhalt verantwortlich und Leitung: Mag. Andrea Schwaninger | Redaktion: Mag. Ursula Fehle, Mag. Florian Dünser, Hannah Brändle – alle voor: www.voor.at | Fotos (wenn nicht explizit gekennzeichnet): shutterstock | Mit „Werbung“ & „PR“ bezeichnete Seiten liegen nicht in Verantwortung der Redaktion.
Gender-Hinweis: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird in der „Haus & Grund“ die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung. Frauen und Männer mögen sich von den Inhalten unserer Mitgliederzeitung gleichermaßen angesprochen fühlen.
Lesen Sie als nächstes
