Das Magazin für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer
Nr. 2/2025



CHANCEN UND 
GRENZEN DES 
BODENFONDS


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INHALTSVERZEICHNIS 

EDITORIAL

von VEV-Präsident RA Dr. Markus Hagen

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CHANCEN, GRENZEN UND PERSPEKTIVEN FÜR LEISTBAREN WOHNRAUM

DER VORARLBERGER BODENFONDS



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WAS DIE KIM-
VERORDNUNG HINTERLÄSST

Die KIM-Verordnung – offiziell „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung“ – wird mit 30. Juni 2025 auslaufen. Damit endet eine der umstrittensten Regulierungsmaßnahmen im österreichischen Immobiliensektor der letzten Jahre. 



MEHR FLÄCHEN IN 
ÖFFENTLICHER HAND

Jürgen Kuster ist seit Dezember 2024 Geschäftsführer des Bodenfonds. Zuvor war er über 20 Jahre in der Privatwirtschaft sowie zehn Jahre Bürgermeister in Schruns. Dort erkannte er die Herausforderungen der Bodenentwicklung in Gemeinden.
Im Interview spricht er über seine neue Aufgabe und wie sich der Bodenfonds entwickeln soll. 

HOCHBEET: 
TRAUMGARTEN AUF KLEINEM RAUM

Ein Hochbeet ist mehr als nur ein Trend im Garten – es ist die perfekte Lösung für alle, die auf kleinem Raum groß gärtnern wollen. Sie lassen sich individuell an verschiedene Bedürfnisse, kulinarische Präferenzen und Gestaltungswünsche anpassen.

WAS KOMMT AUF EIGENTÜMER ZU

Ein Blick auf die neuen rechtlichen Vorschriften der Vermietung

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52. GENERALVERSAMMLUNG

​Die Vorarlberger Eigentümervereinigung traf sich am 07. April 2025 im Kulturhaus Dornbirn

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NACHBARRECHTE IM BAUVERFAHREN

Ausmaße der Vorzüge von Nachbarn im eigenen Bauverfahren

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FRIEDA UND MILCHBUBI LASSEN GRÜSSEN

Ein Update der VEV-Fuchs-Patenschaft im Wildpark Feldkirch

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VON DER WILLENSBILDUNG BIS ZUR PROTOKOLLFÜHRUNG

Drei Fragen zum Thema detailliert beantwortet


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BILDAUFNAHMEN ZUM SCHUTZ VOR SACHBESCHÄDIGUNG

Datenschutz und Rechtslage von Überwachungskameras bei Wohnungseigentumsanlagen

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Vorarlberger Eigentümervereinigung 

Wir machen uns für Ihre Interessen in Sachen Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Raumplanung, Baurecht und sonstigen Angelegenheiten des Grundeigentums stark. Unser Beratungsteam steht Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung in eigentumsrechtlichen Fragen zur Seite.

IMPRESSUM 

Medieninhaber:  Vorarlberger Eigentümervereinigung, Färbergasse 17, Haus K, 6850 Dornbirn | Herausgeber: RA Dr. Markus Hagen | Für den Inhalt verantwortlich und Leitung: Mag. Andrea Schwaninger | Redaktion: Mag. Ursula Fehle, Mag. Florian Dünser, Hannah Brändle – alle voor: www.voor.atFotos (wenn nicht explizit gekennzeichnet): shutterstock | Mit „Werbung“ & „PR“ bezeichnete Seiten liegen nicht in Verantwortung der Redaktion.

Gender-Hinweis: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird in der „Haus & Grund“ die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung. Frauen und Männer mögen sich von den Inhalten unserer Mitgliederzeitung gleichermaßen angesprochen fühlen.

Lesen Sie als nächstes

Editorial
Der Mietpreisstopp bremst Investitionen und gefährdet Sanierungen, auch große Wohnbauträger sind betroffen. Gleichzeitig bietet er Chancen für Reformen wie die Verankerung des „Kleinen Vermieters“. Die VEV fordert steuerliche Anreize und effizientere Verfahren für faire Vermietung.
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