VOM ÜBERGABEAUFTRAG ZUM UNTERLASSUNGSANSPRUCH
Welche Kautionsformen gibt es?
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Geldansprüche aus dem Mietverhältnis. Der Vermieter sollte darauf achten, dass er die Kaution vor Vertragsunterzeichnung erhält, da die Nichterlegung der Kaution grundsätzlich keinen Kündigungsgrund darstellt. Es gibt verschiedene Formen der Kaution. Die Barkaution ist bar zu übergeben und vom Vermieter fruchtbringend zu veranlagen. Zudem gibt es die Möglichkeit der Bankgarantie. Bei Verlängerung des Mietvertrages ist darauf zu achten, dass auch die Bankgarantie verlängert wird. Es kann die Kaution auch in Form eines Sparbuches (lautend auf den Mieter) erlegt werden, wobei diese Form der Kaution in der Praxis nicht empfohlen wird. Ferner besteht die Möglichkeit einer Behördengarantie. Der Vermieter kann entscheiden, in welcher Form der Mieter die Kaution zu legen hat. Die ordentliche Dokumentation des Wohnungszustandes bei Einzug und bei Auszug ist von zentraler Bedeutung. Denn die Beweislast liegt beim Vermieter. Mittels Wohnungsübergabe- bzw. Wohnungsabnahmeprotokoll und einer Fotodokumentation (vor Einzug und bei Auszug) kann der Vermieter die vom Mieter verursachten Schäden am Ende des Mietverhältnisses darlegen.
Was ist der Übergabeauftrag und wann ist ein solcher sinnvoll?
Haben Sie bereits während der Vertragslaufzeit Zweifel daran, dass Ihr Mieter bei Vertragsende wirklich auszieht? Der Vermieter muss nicht den Ablauf der Befristung des Mietvertrages abwarten und hoffen, dass der Mieter auszieht. Jeder Vermieter kann frühestens sechs Monate vor Ablauf des schriftlichen Mietvertrages bei Gericht den Antrag auf Erlassung des Übergabeauftrags einbringen. Das Gericht stellt dem Mieter den Übergabeauftrag zu und trägt ihm auf, den Mietgegenstand zum Vertragsende zu übergeben. Der Mieter kann binnen vier Wochen Einwände erheben. Die Einwände können insbesondere dann erfolgreich sein, wenn die gesetzliche Mindestlaufzeit im Mietvertrag unterschritten wurde oder im Übergabeauftrag ein falscher Endtermin des Mietverhältnisses angegeben wurde. Erhebt der Mieter keine Einwände, so kann der Vermieter nach Eintritt der Rechtskraft innerhalb von sechs Monaten die Räumung beantragen.
Was kann ich dagegen unternehmen, wenn mein Nachbar im Garten regelmäßig laute Musik hört oder lange Feste feiert?
Der Lärmfaktor stellt immer wieder ein Streitpotenzial zwischen Nachbarn dar. Grundsätzlich bestehen zwei rechtlich zulässige Möglichkeiten, um gegen den störenden Nachbarn vorgehen zu können. Es kann bei der Polizei eine Anzeige erstattet oder ein Unterlassungsanspruch gegen den Störer gerichtlich geltend gemacht werden. Es gibt zwei Aspekte, die für einen wirksamen Unterlassungsanspruch vorliegen müssen: Einerseits muss das ortsübliche Maß durch den Lärm überschritten werden und andererseits die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt sein. Um festzustellen was das ortsübliche Maß ist und wie weit die ortsübliche Benutzung geht, sind die regionalen Gegebenheiten ausschlaggebend. Dies ist im Einzelfall zu betrachten und vom Gericht zu entscheiden. Zudem wird für die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs das Vorliegen von Wiederholungsgefahr gefordert. Es wird empfohlen, zuerst das direkte Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen oder im Rahmen einer Mediation eine konstruktive Lösung zu suchen.
Zum nächsten Artikel
