
HAUSBETREUUNG IN WOHNANLAGEN
Die Hausbetreuung ist äußerst vielseitig. Im besten Sinn gewährleistet sie so unterschiedliche Bereiche wie:
- Innenreinigung der Gebäude
- Reinigung der Außenanlage
- Tiefgaragen Trockenreinigung plus jährlicher Nassreinigung zur Vermeidung von Streusalzschäden
- Pflege der Grünanlage: Rasenschnitt, Düngen, Heckenschneiden, Baumschnitt, Betreuung von Sträuchern; Blumenbeeten und Naturblumenwiesen, Bewässerung der Außenanlage in Trockenzeiten
- Winterdienst nach StVO auf Gehsteigen entlang der Wohnanlage und Winterdienst im Allgemeinbereich der Anlage
- Kleinarbeiten (z.B. Glühbirnen austauschen, Türen im Allgemeinbereich einstellen, jährlicher Austausch des Spielsands in den Sandkisten…)
- Heizungsbetreuung (Behebung von Störungen, Leeren von Aschebehältern bei Hackschnitzelanlagen…)
- Liftbetreuung inklusive Notbefreiung
- Sonderreinigungen (z.B. jährliche Reinigung von Glasfassaden und von Verdunstungsschächten…)
Varianten der Hausbetreuung
Für jede Eigentümergemeinschaft stellt sich die Frage, wie und vor allem von wem diese Bereiche optimal abgedeckt werden sollen. So umfangreich der Aufgabenkatalog für die Hausbetreuung ist, so unterschiedlich sind die Varianten, wie dieser ausgeführt werden kann:
Es besteht z.B. die Möglichkeit, dass sich Hausbewohner finden, die die Aufgaben ehrenamtlich übernehmen. Mitunter eine reizvolle Variante in einer Wohnanlage, in der sich die Bewohner gut verstehen. Allerdings besteht auch die Gefahr von menschlichen Unstimmigkeiten und es sollte im Auge behalten werden, dass im Bereich des Winterdienstes in diesem Fall die Haftung für Unfälle in Folge einer unzureichenden Erledigung bei der Eigentümergemeinschaft liegt. Ein solcher Fall könnte eintreten, wenn z.B. ein Besucher der Anlage im Winter stürzt.
Eine andere Variante, die Aufgabenbereiche der Hausbetreuung abzudecken, ist, eine oder mehrere Personen z.B. in Form eines geringfügigen Arbeitsverhältnisses zu beschäftigen. Wenn eine solche Person krank wird oder Urlaub konsumiert, muss allerdings für die Zeit des Ausfalls ein Ersatz gefunden werden. In der Praxis werden hier oft Reinigungsunternehmen oder Hausmeisterdienste herangezogen.
Bei der Verwendung von Hausmeisterdiensten und ähnlichen Unternehmen zur Abdeckung der Hausbetreuung wird von Eigentümergemeinschaften teilweise ein Mix aus verschiedenen Unternehmen gewählt. So wird mitunter ein Reinigungsunternehmen für die Innen- und Außenreinigung eingesetzt, ein Gärtner für die Grünanlagenpflege, ein Unternehmen für den Winterdienst, ein Unternehmen für den Baumschnitt und eventuell noch ein Hausmeisterdienst.
Eine für viele Eigentümergemeinschaften attraktive Variante zur Abdeckung der Hausbetreuung ist die Beauftragung eines einzigen Unternehmens, z.B. eines Hausmeisterdienstes, das alle anfallenden Bereiche abdecken kann. Der Vorteil für die Eigentümergemeinschaft ist hier, dass sie sich nur einem einzigen Ansprechpartner gegenübersieht, der eine Fülle von Aufgaben „in einer Hand“ vereint.
Wenn sich eine Eigentümergemeinschaft für diese Variante entscheidet, erhält sie ein all inclusive Hausbetreuungspaket, wobei es unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten gibt:
- Es kann mit dem Unternehmen vereinbart werden, dass nach den einzelnen Leistungen abgerechnet wird.
- Es kann vereinbart werden, dass ein gewisser Grundtätigkeitsbereich pauschal abgerechnet und zusätzlich anfallende Tätigkeiten einzeln verrechnet werden.
- Es kann ein Aufgabenkatalog vereinbart werden, der pauschal abgegolten wird.
Haftung für den Winterdienst
Bei der Entscheidung, ob der Winterdienst an ein Unternehmen, also nach außen, vergeben werden soll, oder von Hausbewohnern bzw. von Personen, die von der Eigentümergemeinschaft beschäftigt werden, durchgeführt wird, sollte in jedem Fall das Haftungsthema im Auge behalten werden. Bei Durchführung des Winterdienstes durch Hausbewohner oder von bei der Eigentümergemeinschaft beschäftigten Personen haftet die Eigentümergemeinschaft für Schäden, die durch mangelhaften Winterdienst entstehen. Führt ein beauftragtes Unternehmen den Winterdienst für die Eigentümergemeinschaft aus, haftet dieses.
Heizungsbetreuung
Abgesehen vom Winterdienst ist die Heizungsbetreuung ein Bereich, der sorgsam abgedeckt sein sollte. Hier geht es darum, dass bei Heizungsausfällen schnell reagiert werden kann. Wenn eine Wohnanlage aufgrund einer Heizungsstörung erst einmal deutlich abgekühlt ist, dauert es bei den heute oft verwendeten Fußbodenheizungen bis zu einem Tag, bis die ursprüngliche Raumtemperatur wieder erreicht werden kann. Die moderne Technik ist hier sehr hilfreich, da schon viele Hausbetreuer über App am Handy sofort informiert werden, wenn eine Störung auftritt und diese dadurch mitunter schnell beheben können.
Grünanlagen
Auch die Grünanlage ist je nach Wohnanlage unterschiedlich aufwändig. So verfügt so manche Wohnanlage nur über wenig Grünfläche mit kaum Bepflanzung und setzt stattdessen z.B. auf Kiesflächen, die nur wenig Pflege brauchen. Andererseits ist ein Trend zu beobachten, dass in Grünanlagen häufig Obstbäume gepflanzt oder Hochbeete gesetzt werden. Auch Naturblumenwiesen, die sorgfältig betreut werden müssen, um ihre volle Pracht zu entfalten, liegen voll im Trend.
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