DIE HAUSORDNUNG IN WOHNANLAGEN

Wohnung, Haus und Außenanlagen werden nur dann zum Heim, wenn jeder Bewohner gewisse Grund- oder Spielregeln für ein harmonischen Miteinander einhält. Deshalb verfügen viele Mehrparteienhäuser über eine Hausordnung, die helfen soll, das Zusammenleben möglichst reibungslos zu gestalten. Schließlich sind Rücksichtnahme und die Beachtung geltender Rechte und Pflichten die beste Voraussetzung für eine funktionierende Gemeinschaft.

Text: Dr. Mag. Karin Pascher

Aufgabe der Hausordnung

Die Hausordnung erfüllt nicht nur den Zweck, den Bewohnern ein friedliches und geordnetes Zusammenleben zu ermöglichen, sondern auch eine ungestörte Benützung der gemeinsamen Einrichtungen. 

Um diesen Zweck erfüllen zu können, ist es von großer Bedeutung, dass die Hausordnung möglichst von allen Eigentümern mitgetragen wird. Dementsprechend wichtig ist es, dass der Inhalt einer Hausordnung auf die in der jeweiligen Wohnanlage vorherrschenden Bedürfnisse der Bewohner Bedacht nimmt und keine alltagsfernen und gesetzwidrigen Klauseln enthalten sein sollen bzw. dürfen.


Gesetzliche Grundlage

Gem. § 28 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) gehört die Erlassung und Änderung der Hausordnung zur ordentlichen Verwaltung und es entscheidet zu diesem Thema die Mehrheit der Eigentümer.

Praxistipp

Im Idealfall legt die Hausverwaltung bei der Einladung zur ersten Hausversammlung der Eigentümergemeinschaft eine Muster-Hausordnung vor, stellt diese zur Diskussion und lässt sie mit etwaigen von den Eigentümern gewünschten Anpassungen in der Versammlung beschließen.  

Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, haben die von der Eigentümergemeinschaft beschlossene Hausordnung an den Mieter weiterzugeben bzw. zu überbinden. Die Hausordnung bildet einen Bestandteil des Mietvertrages.

Welche Themen und Bereiche dürfen nicht in eine Hausordnung aufgenommen werden?

Unzulässige Bestandteile einer Hausordnung sind unter anderem:


  • Maßnahmen der Verfügung über das Eigentum
  • Außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Widersprüche gegen die schutzwürdigen Interessen des Einzelnen
  • Einschränkungen der Privatsphäre
  • Generelles Verbot des Musizierens in den Wohnungen


Inhalte der Hausordnung

Neben den Standardregelungen über die Ruhezeiten, Sorgfaltspflichten der Bewohner, die Nutzung der allgemeinen Teile der Liegenschaft, wie z.B. Nutzung des Wasch- und Trockenraums, des Fahrradraums oder des Müllraums ist – auf die Bedürfnisse der jeweiligen Wohnanlage abgestimmt – die Aufnahme weiterer Inhalte empfehlenswert, wie z.B.:

  • Stiegenhaus: kein Lagern oder Aufstellen von Gegenständen
  • Balkonablagerung nur bis zur Brüstungshöhe erlaubt
  • Balkonbepflanzung: Töpfe nur innerhalb der Brüstung, bei Bewässerung darauf achten, dass kein Wasser nach unten fließt
  • Eigenkompostierung auf den Allgemeinflächen erlaubt oder nicht
  • Grillen bzw. Feuerschalen auf Balkonen/Terrassen oder Allgemeinflächen erlaubt oder nicht
  • Tiefgaragennutzung: Keine Lagerung von Gegenständen aller Art
  • Kellerabteile: Keine Lagerung von brennbaren Gegenständen bzw. leicht entzündbaren Flüssigkeiten
  • Freihalten von Zufahrten, z.B. der Tiefgarage
  • Handling von Tieren
  • Versperrt Halten der Hauseingangstür
  • Reinigung des Stiegenhauses
  • Schneeräumung
  • Lärmbelästigung
  • Regelungen zur Spielplatznutzung
  • Rasenmähen
  • Wäschewaschen
  • Bauliche Veränderungen an den allgemeinen Teilen der Liegenschaft, z.B. Sat- und Antennenanlagen, Montage von Sonnenschutz


Muster Hausordnung

Unabhängig davon, ob Sie in Ihrem Haus noch über keine Hausordnung verfügen oder Interesse daran haben, eine bestehende Hausordnung zu verbessern, stellen wir Ihnen gerne eine Musterhausordnung zur Verfügung, die Sie nach Ihren Bedürfnissen anpassen können. Zur Einführung von wohlüberlegten Regeln für ein harmonisches Miteinander in Ihrem Mehrobjekthaus oder Ihrer Wohnanlage ist es nie zu spät – wir beraten Sie gerne!


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