RAUS AUS ÖL UND GAS

SICHERE NAVIGATION IM FÖRDERDSCHUNGEL


Die „Raus aus Öl und Gas“-Förderungen finden seit mehreren Jahren großen Anklang. Fast 29.000 Förderungsanträge (Stand November 2023) wurden bereits gestellt. Noch bis Ende 2024 gibt es die Möglichkeit eine Förderung zu beantragen. Zeit, sich einen Überblick zu verschaffen.

Text: Christian Hirschmann

Die Förderung betrifft den Ersatz fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, und Stromdirektheizungen) durch umweltfreundlichere Alternativen. Hierzu zählt vorrangig der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist dies nicht möglich, wird alternativ auch der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe mit wassergeführter Wärmeverteilung gefördert. Ein Förderugnsantrag ist für alle Umstiegsmaßnahmen möglich, die ab dem 01.01.2023 durchgeführt wurden. Somit kann ein Antrag auch rückwirkend eingebracht werden. Die Registrierung muss bis spätestens 31.12.2024 erfolgen, wobei ein vorzeitiger Förderungsstopp möglich ist, sollten die Bundesbudgetmittel vorher erschöpft sein. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Bestandsgebäude, die zu mindestens 50 % privat bewohnt werden und über einen gültigen Energieausweis oder ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes verfügen.

Die Installation der neuen Anlage muss durch eine befugte Fachkraft norm- und fachgerecht erfolgen. Die Altanlage muss im Zuge dessen außer Betrieb genommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Eine zusätzliche Voraussetzung für die Landesförderungen des Landes Vorarlberg ist, dass die Förderungen nur für Wohneinheiten vergeben werden, die ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt sind. Erfüllt das Wohneigentum diese Grundvoraussetzungen, stehen Barzuschüsse bereit, deren Höhe je nach Art des Wohneigentums und des Heizsystems variiert.


Welche Förderungen gibt es?

Grundsätzlich gibt es sowohl Förderungen vom Bund als auch vom Land. Hinzu kommt eine Unterscheidung zwischen Ein- oder Zweifamilienhäusern und Mehrparteienhäusern. Für Ein- und Zweifamilienhäuser fördert der Bund den Ersatz einer Gasheizung mit bis zu 9.500 € und den Ersatz einer Ölheizung, Stromdirektheizung oder Festbrennstoffheizung mit bis zu 7.500 €. Die Förderung ist auf maximal 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten beschränkt und beinhaltet nicht nur die Materialkosten, sondern auch die Planung, Montage und die Entsorgung der Altanlage. Das Land fördert den Heizungstausch zusätzlich mit 30 % der förderbaren Kosten in Höhe von maximal 2.000 € plus einem Förderbonus von 2.000 €; also 4.000 € insgesamt. Bei Mehrparteienhäusern berechnet der Bund die Höhe der Förderungen in Abhängigkeit von der Nennwärmeleistung der Anlage. Wird eine Gasheizung ersetzt, erhöht sich diese Förderung noch zusätzlich:


  • Anlagen <50 kW: 7.500 € + 2.000 € bei Ersatz einer Gasheizung
  • Anlagen 50 bis 100 kW: 12.000 € + 3.200 € bei Ersatz einer Gasheizung
  • Anlagen >100 kW: 15.000 € + 4.000 € bei Ersatz einer Gasheizung


Wird das Heizsystem im Zuge der Erneuerung zentralisiert, so gibt es die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Höhe von 3.000 € je neu angeschlossener Wohnung und einen Zuschlag von 600 € pro Wohneinheit beim Ersatz einer Gasheizung. Das Land fördert hier mit 4.000 € zusätzlich zur Basisförderung (1.000 € je Gebäude plus 400 € je Wohneinheit).


Mehr Informationen zu Förderungen

Weiterführende Infos zum Thema finden Sie beim Energieinstitut.

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Weitere Förderungsoptionen

Wird gleichzeitig zur Heizungserneuerung eine thermische Solaranlage ab einer Fläche von 6 m² installiert, so wird diese mit dem Solarbonus in Höhe von 1.500 € gefördert. Bei Mehrparteienhäusern beträgt dieser ab 9 m² 2.500 € und ab 12 m² 4.000 €.

Die illwerke vkw und deren Vertriebspartner fördern die Installation einer Wärmepumpe in Ein- oder Mehrparteienhäusern mit 500 € plus zusätzlichen 100€ für jede damit beheizte Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus.

Des Weiteren fördern viele Vorarlberger Gemeinden den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem. Um einkommensschwache Haushalte zu unterstützen, haben der Bund und das Land Vorarlberg zusätzlich die Aktion „Sauber heizen für Alle“ ins Leben gerufen. Um anspruchsberechtigt zu sein, darf das Haushaltseinkommen 1.808 € netto für einen Einpersonenhaushalt nicht übersteigen. Für weitere Erwachsene und Kinder mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt wird ein Zuschlag gewährt und beträgt das Netto-Haushaltseinkommen unter 1.554 €, wird die Förderung erhöht. Ausgehend davon und dem eingesetzten Heizsystem kann diese Förderung bis zu 32.563 € betragen.


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