ÜBER EINEN KAMM GESCHOREN

Die Entscheidungsträger sollten es langsam wissen: Es gibt keine Patentlösung für die vielschichtigen Problemfelder im Zusammenhang mit Immobilien, Wohnen und Eigentum. Nicht einmal ein Teilproblem kann mit einer Lösung für alle beseitigt werden. Das ist auch gut so, denn die Bevölkerung ist vielfältig, bunt, arm bis reich, jung bis alt und meistert den Alltag in den verschiedensten Lebensphasen. Deshalb braucht es für Lösungsansätze, die verschiedenste Lebenssituationen und auch Phasen berücksichtigen – nicht den einen Kamm, über den alles geschoren wird. 

Seit 1. Juli ist sie in Kraft. Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung , kurz KIM-V, damit wird die Kreditvergabe der Banken für private Wohnimmobilienfinanzierung neu geregelt. Kurz: Erschwert. Das potenzielle Risiko der Entstehung einer Immobilienpreisblase soll damit verhindert werden. Das ist grundsätzlich ein guter Ansatz. Die Verordnung ist aber mit dem Scherkamm gemacht worden. Diejenigen, die sich die Immobilienfinanzierung ohnedies leisten können, trifft diese Verschärfung am wenigsten. Für junge Menschen wird die Anschaffung von Immobilien in Zukunft de facto verunmöglicht. Aber gerade diese junge Bevölkerungsgruppe sollte dringend bei der Anschaffung von Eigentum unterstützt werden.

Dasselbe gilt für eine mögliche Leerstandsabgabe. Gründe für einen Leerstand sind oft sehr nachvollziehbar und vielschichtig. Der nun so plötzlich verteufelte und vielzitierte Leerstand soll an allem schuld sein. Doch gab es ihn nicht schon immer?

Eine Leerstandsabgabe soll die Lösung sein. Doch in Wahrheit ist sie nichts anderes als eine wirkunglose Forderung von Populisten. Da der Verfassungsgerichtshof vorgibt, dass die Leerstandsabgabe eben nicht (!) so gestaltet sein darf, dass sie jemanden zur Vermietung drängt, was wollen dann die Befürworter in Wirklichkeit erwirken? Eine weitere Belastung des Eigentums einfach so, ohne Wirkung!? So verschieden die Ursachen, so differenziert und wohlüberlegt müssen auch die Lösungsansätze sein.



VEV-Präsident RA Dr. Markus Hagen

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