
BESCHLÜSSE DER EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT
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Die Dienstbarkeit im Überblick
Eine Dienstbarkeit, auch Servitut genannt, verpflichtet den Eigentümer einer Sache etwas zum Vorteil eines Dritten zu dulden oder zu unterlassen. Er hat etwa das Gehen und Fahren über sein Grundstück oder die Benutzung seiner Wohnung zu dulden. Eine Dienstbarkeit könnte ihn aber beispielsweise auch dazu verpflichten, die Ausübung eines bestimmten Gewerbes zu unterlassen.
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