
BRANDSCHUTZ IN WOHNANLAGEN
Laut Brandverhütungsstelle Vorarlberg kommt es nahezu jeden 2. Tag zu einem Wohnungsbrand, der einen Einsatz der Feuerwehr hervorruft. Mehr als die Hälfte dieser Brände entsteht in Wohn- und Schlafräumen. Offenes Licht und Feuer, Wärmegeräte und elektrische Energie zählen zu den häufigsten Brandursachen!
Text: Dr. Mag. Karin Parscher
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Verpflichtung der Eigentümer
Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Liegenschaften müssen sicherstellen, dass von ihrem Eigentum keine Gefährdung für Personen und deren Eigentum ausgeht. Dies beinhaltet auch, dass dafür zu sorgen ist, dass sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet und eine brandsichere Gebäudenutzung gewährleistet ist. Dazu zählen unter anderem das Anbringen und Warten von Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern, die Sicherung von Fluchtwegen, insbesondere des Stiegenhauses, und die Beseitigung möglicher Brandgefahren.
Ein leider in vielen Wohnanlagen auftretendes Problem ist die Lagerung von Gegenständen in Stiegenhäusern und Fluren sowie in Tiefgaragen und Kellerabteilen.
Besondere Gefahr durch Lagerungen im Stiegenhaus
Insbesondere in Bezug auf Stiegenhäuser und Flure ist den Bewohnern oft nicht bewusst, was es im Brandfall tatsächlich bedeutet, wenn z.B. im Stiegenhaus Papier gelagert wird, das sich leicht entzündet und als Brandbeschleuniger wirkt; ein Schuhschrank neben der Wohnungstür im Flur steht, der nicht nur ein Brandbeschleuniger ist, sondern mitunter auch umkippen und den Fluchtweg versperren kann, wenn Menschen in Panik aus dem Haus flüchten müssen.
Ein Stiegenhaus ist ein Fluchtweg und bildet einen geschlossenen Brandabschnitt, der, wenn er von unrechtmäßigen Lagerungen frei ist, Leben retten kann. Im Gegensatz kann ein Stiegenhaus, in dem sich ein Brand ausbreitet, den Bewohnern des Hauses die Möglichkeit zur Flucht ins Freie nehmen und im schlimmsten Fall Menschenleben kosten.
Objektssicherheitsprüfung
Die Hausverwaltung führt die nötigen Brandschutzmaßnahmen im Idealfall im Rahmen einer Objekt Sicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B 1300 durch und kann damit potentielle Gefahren ermitteln.
Solche Gefahren sind z.B.:
- Verbotene Lagerung von Gegenständen wie Schuhe, Pflanzen, Spielgeräte, Scooter, Deko, Möbel oder Kinderwägen in Stiegenhäusern
- Blockierte oder mangelhaft schließende Brandschutztüren
- Verbotene Lagerung von Gegenständen in der Tiefgarage – Dach- oder Skiträger sowie ein Satz Reifen pro Parkplatz sind jedoch zulässig
- Lagerung von brennbaren Stoffen und Flüssigkeiten in der Tiefgarage oder den Kellerräumen
Brandschutztechnische Überprüfungen
Die Überprüfung und Wartung der in der Wohnanlage vorhandenen Brandschutzeinrichtungen gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Hausverwaltung. Dazu gehören:
- Feuerlöscher: Diese müssen alle zwei Jahre durch ein fachkundiges Unternehmen geprüft, gewartet und mit einer neuen Prüfplakette versehen werden.
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Durch sie werden im Brandfall Rauch und Wärme automatisch abgeleitet, wodurch Fluchtwege rauchfrei gehalten werden sollen. Die Anlagen müssen jährlich von einem befugten Unternehmen geprüft werden.
- Notbeleuchtungen sowie Fluchtwegleuchten: Sie sollen helfen, dass die Bewohner im Brandfall auf dem kürzesten Weg das Haus verlassen können. Sie funktionieren auch bei Stromausfall mit Hilfe von Akkus und müssen jährlich von einem qualifizierten Unternehmen geprüft werden.
- Brandschutztüren und -tore: Sie dienen der Bildung von Brandabschnitten und stellen deshalb einen sehr wichtigen Faktor im Brandschutz einer Wohnanlage dar. Ihre Funktionstüchtigkeit muss jährlich von einem befugten Unternehmen geprüft werden.
- Rauchwarnmelder: In den Allgemeinbereichen besteht keine Verpflichtung zum Einbau, in seit Jänner 2008 neu gebauten oder umgebauten Wohnungen hingegen schon. Wo Rauchwarnmelder montiert sind, müssen diese auch überprüft werden.
- Blitzschutzanlagen: Die Aufgabe eines Blitzableiters ist es, die Energie eines Blitzes zu erden und dadurch Schäden im Gebäude und mitunter eine Brandgefahr zu vermeiden. Auch Blitzschutzanlagen müssen periodisch von einem befugten Unternehmen geprüft werden. Die Prüfintervalle sind unterschiedlich geregelt.
- Ortsfeste Löschwasseranlagen: Darunter werden Wandhydranten und Steigleitungen zur Löschhilfe verstanden. Solche Anlagen müssen jährlich von einem befugten Unternehmen geprüft werden.
Brandschutz gehört nicht nur zu den wichtigsten Aufgaben einer Hausverwaltung, wir bitten Sie, auch als Eigentümer immer ein waches Auge darauf zu haben.
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