
Gut zu Wissen:
Ein Antrag pro erwachsener, gemeldeter
Person pro Jahr, egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz.
Wichtig: Gefördert wird, wie bereits oben erwähnt, nur die Arbeitsleistung (die tatsächliche Arbeitszeit), nicht aber Fahrtkosten, Planungs- oder auch Beratungskosten. Materialien sind ohnehin ausgenommen.
Und: Wartungsarbeiten, die aufgrund gesetzlicher Auflagen durchgeführt werden müssen, sind nicht förderfähig. Aber alleine durch diese kurze Überblicksliste (oben) wird deutlich, die förderbare Leistungspalette ist breit und bietet mit Sicherheit für viele Haushalte eine Förderoption.

Beispiel 2: Handwerkerleistung im Jahr 2025
- Annahme: Netto-Kosten Arbeitsleistung von
€ 9.000 - Maximale Förderhöhe 2024: € 1.500
- Förderfähiger Betrag: 20% von € 9.000 = € 1.800
- Da der förderfähige Betrag (€ 1.800) die maximale Förderhöhe überschreitet, beträgt die Förderung € 1.500. Für diesen Haushalt könnte für das Jahr 2025 kein weiterer Antrag gestellt werden. Da das Maximum schon ausgeschöpft wurde.
Die Details beachten
Wie bei jeder Förderung besteht kein Rechtsanspruch – auch wenn die Förderkriterien erfüllt sind. Sind die Fördermittel erschöpft, können keine weiteren Anträge berücksichtigt bzw. bewilligt werden. Einfach gesagt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ist die Nachfrage groß, könnte es für Projekte, die über den Jahreswechsel hinausgehen, einen Nachteil haben. Ebenso können für ein- und dieselbe Leistung nicht mehrere Förderanträge auf Bundes- oder Landesebene gestellt werden – hier müssen potenzielle Antragsteller sich im Vorfeld gut informieren. Wird die Arbeitsleistung bereits durch eine andere vom Antragsteller eingereichte Landes- oder Bundesförderung abgedeckt, kann kein zusätzlicher Handwerkerbonus beantragt werden.
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