HANDWERKERBONUS

SEIT 15. JULI 2024 KANN ER BEANTRAGT WERDEN


Im letzten Jahr ging in der Baubranche die Auftragslage zurück. Bauunternehmer und Handwerksbetriebe ächzten unter der Situation. Größere Bauvorhaben mussten aufgrund der gesunkenen Nachfrage verschoben werden. Aber auch in Privathaushalten wurden größere wie kleinere Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen öfters auf die lange Bank geschoben. Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohnbaupaketes der Bundesregierung und soll die Lage entspannen. 

Text: Ursula Fehle

Gut zu Wissen:

Ein Antrag pro erwachsener, gemeldeter 
Person pro Jahr, egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz.

Laut Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft soll der Handwerkerbonus „die Bauwirtschaft und Handwerksbetriebe in Österreich unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in privaten Wohn- und Lebensbereichen schaffen und unsere Bürger finanziell entlasten.” Das Angebot richtet sich ausschließlich an natürliche Personen. Seit 15. Juli können die Anträge gestellt werden (untenstehenden QR-Code scannen und direkt zur Antragsseite kommen).


Wer kann den Bonus beantragen

Grundsätzlich kann jede natürliche Person, sofern sie Haus- oder Wohnung, an dem oder der die Arbeiten getätigt werden, als Haupt- oder Nebenwohnsitz selbst nutzt, einen Antrag zum Bonus stellen. Eine Meldung – Haupt- oder Nebenwohnsitz – muss vorliegen. Das heißt: Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, aber auch Mieter, können den Handwerkerbonus beantragen. Vermieter können den Bonus für die vermietete Wohneinheit (Haus, Wohnung) nicht beantragen. Einen Haken gibt es hier jedoch noch zusätzlich: Es kann pro gemeldeter, erwachsener Person im Haushalt, jeweils nur ein Antrag pro Jahr eingereicht werden. Für eine Wohneinheit können zwar mehrere Anträge pro Jahr gestellt werden, aber nur, wenn diese von mehreren erwachsenen Personen bewohnt wird. Diese Regelung ist nicht ganz nachvollziehbar, denn ist die maximale Förderungshöhe (€ 2.000 für das Jahr 2024, € 1.500 für das Jahr 2025) für ein Objekt ausgeschöpft, ist ohnehin kein weiterer Antrag möglich. 

Mit dieser Vorgabe – nur ein Antrag pro erwachsener Person im Haushalt – werden Alleinstehende (oft sind das ältere Menschen) oder auch Alleinerziehende bei diesem Bonus benachteiligt. Auch wenn in den Anträgen mehrere Rechnungen zusammengefasst werden und so auch eingereicht werden können. 


Exkurs: Haupt- und Nebenwohnsitz

Die Vorgaben sind ganz klar: Jede natürliche Person kann nur einmal pro Jahr einen Antrag zu einem Wohnsitz für den Handwerkerbonus stellen. Auch wenn diese Person über Haupt- und Nebenwohnsitz verfügt, ist nur ein Antrag pro Jahr möglich. Rechnungen können von Haupt- und Nebenwohnsitz auch nicht kombiniert werden. 

Sind mehrere erwachsene Personen an beiden Wohnsitzen gemeldet, könnte zum Beispiel eine Person (zum Beispiel die Mutter) den Handwerkerbonus für den Hauptwohnsitz und die andere Person (zum Beispiel der erwachsene Sohne) für den Nebenwohnsitz beantragen. Das wäre möglich. 


Wofür kann der Bonus beantragt werden 

Im Papier des Ministeriums heißt es sehr schön, dass der Handwerkerbonus für „Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich beantragt werden kann”. Das ist ein breites Feld an Arbeiten. 


Eine Übersichtsliste an konkreten, förderbaren Maßnahmen stellt auch das Ministerium zur Verfügung. Hier nur ein paar Beispiele daraus:

  • Malerarbeiten
  • Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung
  • Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten (z. B. Terrasse, Zaun),
  • Erneuerung/Dämmung von Dächern
  • Verlegung von Wand- und Bodenfliesen
  • Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen)

Wichtig: Gefördert wird, wie bereits oben erwähnt, nur die Arbeitsleistung (die tatsächliche Arbeitszeit), nicht aber Fahrtkosten, Planungs- oder auch Beratungskosten. Materialien sind ohnehin ausgenommen. 


Und: Wartungsarbeiten, die aufgrund gesetzlicher Auflagen durchgeführt werden müssen, sind nicht förderfähig. Aber alleine durch diese kurze Überblicksliste (oben) wird deutlich, die förderbare Leistungspalette ist breit und bietet mit Sicherheit für viele Haushalte eine Förderoption. 

Weitere Informationen

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Wie hoch ist die Förderung

Die maximale Förderhöhe beträgt für das Jahr 2024 € 2.000 pro Haushalt (€ 10.000 Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer). für das Jahr 2025 ist der Betrag etwas niedriger und liegt bei € 1.500 (€ 7.500 Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer), ebenfalls pro Haushalt. Die Förderung ist für 20% der förderbaren Netto-Kosten (Arbeitsleistung) möglich, wird nicht über die maximale Förderhöhe (€ 10.000 Arbeitsleistung) hinaus genehmigt. 


Wann und wie einreichen

Seit dem 15. Juli 2024 können die Anträge eingereicht werden. Berücksichtigt werden Arbeiten, die nach dem 1. März 2024 bis zum 31.12.2024 durchgeführt werden. Für das Jahr 2025 kann dann vom 01.01.2025 bis zum  31.12.2025 eingereicht werden. Für Projekte, die sich über die Jahre ziehen, muss 2024 bereits eine Teilrechnung eingereicht werden. Der empfohlene Einreichungsweg ist die digitale Einreichung. Wer damit überfordert ist, erhält in den Gemeindeämtern Unterstützung bei der Antragstellung. 

Beispiel 1: Handwerkerleistung im Jahr 2024

  • Annahme: Netto-Kosten Arbeitsleistung von € 7.000 
  • Maximale Förderhöhe 2024: € 2.000
  • Förderfähiger Betrag: 20% von € 7.000 = € 1.400  
  • Da der förderfähige Betrag (€ 1.400) unter der maximalen Förderhöhe liegt, beträgt die Förderung € 1.400. 
  • Ergänzung: Würde eine zweite erwachsene Person in diesem Haushalt leben, könnte für das Jahr 2024  ein zweiter Antrag gestellt werden, aber die maximale Förderhöhe läge nun bei € 600.


Beispiel 2: Handwerkerleistung im Jahr 2025

  • Annahme: Netto-Kosten Arbeitsleistung von 
    € 9.000 
  • Maximale Förderhöhe 2024: € 1.500
  • Förderfähiger Betrag: 20% von € 9.000 = € 1.800
  • Da der förderfähige Betrag (€ 1.800) die maximale Förderhöhe überschreitet, beträgt die Förderung € 1.500. Für diesen Haushalt könnte für das Jahr 2025 kein weiterer Antrag gestellt werden. Da das Maximum schon ausgeschöpft wurde.


Die Details beachten

Wie bei jeder Förderung besteht kein Rechtsanspruch – auch wenn die Förderkriterien erfüllt sind. Sind die Fördermittel erschöpft, können keine weiteren Anträge berücksichtigt bzw. bewilligt werden. Einfach gesagt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ist die Nachfrage groß, könnte es für Projekte, die über den Jahreswechsel hinausgehen, einen Nachteil haben. Ebenso können für ein- und dieselbe Leistung nicht mehrere Förderanträge auf Bundes- oder Landesebene gestellt werden – hier müssen potenzielle Antragsteller sich im Vorfeld gut informieren. Wird die Arbeitsleistung bereits durch eine andere vom Antragsteller eingereichte Landes- oder Bundesförderung abgedeckt, kann kein zusätzlicher Handwerkerbonus beantragt werden. 


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