ELEKTRISCHE SICHERHEIT IM FOKUS:

IST IHRE ANLAGE (NOCH) SICHER?

Owning Your Brand’s Social Community Drives More Shoppers and Sales


Wissen Sie auf Anhieb, was sich hinter der ÖNORM/OVE E 8101 verbirgt? Als „Elektrische Niederspannungsanlagen“ betitelt, ist die ÖNORM der Allgemeinheit vor allem als E-Check bekannt. Diese ist von zentraler Bedeutung für alle Immobilieneigentümer, Facility Manager und Gebäudenutzer. Sie bildet die technische Grundlage für die systematische Überprüfung und Wartung elektrischer Anlagen in Gebäuden.

E-Check – Vorgabe oder Pflicht?

Wie alle ÖNORMEN besitzt auch der E-Check grundsätzlich keine gesetzliche Verbindlichkeit. Allerdings können Gesetze und Verordnungen diese Verbindlichkeit indirekt herstellen, indem sie die ÖNORM als technischen Maßstab heranziehen. Auch in Streit- oder Haftungsfragen dient die ÖNORM als standardisierte Referenz für fachgerechte Ausführung. Im Immobilienbereich ist der E-Check in drei wesentlichen Bereichen von besonderer Bedeutung: 

  • Mietrecht: Gemäß §1096 ABGB ist der Vermieter verpflichtet sicherzustellen, dass die elektrische Anlage des Mietobjekts den geltenden Sicherheitsstandards entspricht. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht steht dem Mieter ein Mietzinsminderungsanspruch zu. Da die Mietminderung rückwirkend geltend gemacht werden kann, können erhebliche finanzielle Belastungen entstehen.
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Die in der WEG verankerte Erhaltungspflicht schreibt der Verwaltung die Wartung und Erhaltung der allgemeinen Teile einer Liegenschaft vor. Ein regelmäßiger E-Check aller elektrischen Installationen gewährleistet die Einhaltung des aktuellen Stands der Technik und bietet substanzielle Sicherheit bei Haftungsfragen oder Schadensfällen.
  • Baurecht: Der E-Check ist sowohl bei Neubauten als auch bei Umbauten erforderlich. Bei Sanierungsmaßnahmen kann in vielen Fällen auch ein Teilbefund ausreichend sein.


Wie oft wird geprüft?

Die Prüfintervalle für elektrische Anlagen sind nicht direkt in der ÖNORM verankert, sondern werden durch behördliche Vorschriften sowie Versicherungsrichtlinien definiert. Als allgemeine Richtlinie empfehlen sich regelmäßige Überprüfungen in folgenden Zeitabständen, wobei zusätzliche Prüfungen bei besonderen Ereignissen wie Eigentumsübertragungen, Schadensereignissen oder bei Verdacht auf technische Mängel durchzuführen sind:

  • Wohnungen und Büros: 5 – 10 Jahre
  • Gewerbliche Objekte: 1 – 3 Jahre
  • Öffentliche Gebäude: Jährlich
  • Bereiche mit erhöhtem Risiko: Jährlich


Der E-Check mit ÖHE Elektrotechnik GmbH

Sind Ihre elektrischen Anlagen ausreichend überprüft? Entsprechen Ihre Prüfintervalle den gesetzlichen Vorgaben? Weist Ihre Immobilie möglicherweise ein erhöhtes Gefährdungspotenzial auf? Als konzessionierter Elektrotechnik-Meisterbetrieb steht Ihnen die ÖHE Elektrotechnik GmbH bei diesen Fragen kompetent zur Seite.

Profitieren Sie von unserer Expertise: Als erfahrener Anbieter für E-Checks in ganz Vorarlberg analysieren wir Ihren individuellen E-Check-Bedarf, definieren die erforderlichen Prüfintervalle und entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Prüfstrategie.


5 Gründe für einen regelmäßigen E-Check:

1

Sicherheit: Der E-Check deckt potenzielle Gefahrenquellen auf und kann teure Reparaturen oder Ausfälle verhindern. 

2

Anforderungen: In vielen Fällen ist der E-Check gesetzlich vorgeschrieben, besonders in gewerblichen Umgebungen. 

3

Rechtsschutz: Ein gut dokumentierter E-Check ist Ihre Absicherung bei möglichen Versicherungs- oder Haftungsfällen.

4

Werterhalt: Regelmäßige E-Checks tragen zum Werterhalt Ihrer Immobilie teil. 

5

Energieeffizienz: Ein regelmäßiger E-Check bietet die Möglichkeit Verbesserungen der Energieeffizienz aufzuzeigen. 


Patrick Öhe, Geschäftsführer
office@oehe.at 
+43 5576 21522

ÖHE Elektrotechnik GmbH
Furchgasse 2
6845 Hohenems

Zur Website

Zum nächsten Artikel

Bewilligungspflichtige, anzeigepflichtige und freie Bauvorhaben
Die wesentlichen Unterschiede, die Verfahrensdauer, Auflagen und Bedingungen im Vergleich.
Lesen

© 2022 Vorarlberger Eigentümervereinigung