
DAS EIGENHEIM SCHÜTZEN UND GESUND DURCH DIE KALTE JAHRESZEIT KOMMEN
SCHIMMEL IM WINTER
Der Winter bietet in Wohnungen und Häusern ideale Bedingungen für Schimmelpilze. Sie benötigen Feuchtigkeit, Nährstoffe und die richtige Temperatur. Durch Heizen, Duschen und Kochen entsteht warme, feuchte Luft, die auf kalte Wände oder Fenster trifft und dort kondensiert. Im Winter wird häufig weniger gelüftet, um Wärme zu sparen. Das entstandene Kondenswasser bietet Schimmel den perfekten Nährboden.
Die gesundheitlichen Risiken von Schimmelbefall
Nicht nur ein optisches Problem entsteht, sobald eine Hauswand von Schimmel befallen ist. Die Schimmelpilzsporen können ernstzunehmende gesundheitliche Beschwerden verursachen. Allergien, Atemwegsprobleme wie Asthma oder Bronchitis und sogar eine Schwächung des Immunsystems können die Folge sein. Zu den Risikogruppen gehören besonders Kinder, ältere Menschen und Personen, die bereits mit Atemwegserkrankungen zu kämpfen haben.
Tipps zur Vermeidung von Schimmel im eigenen Heim
Es gibt zahlreiche Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Schimmelbildung vorzubeugen:
Mehrmals täglich für einige Minuten stoßlüften.
Dies ermöglicht einen raschen Luftaustausch, ohne die Räume auszukühlen. Gekippte Fenster gilt es zu vermeiden, da sie zu dauerhaftem Wärmeverlust führen und gegen Schimmel ineffektiv sind. Eine Faustregel für das richtige Lüften im Winter besagt: Beträgt die Außentemperatur unter null Grad Celsius, sollte man ca. fünf Minuten lüften, beträgt sie zwischen null und zehn Grad Celsius ca. zehn Minuten und über zehn Grad kann ruhig 15 Minuten lang gelüftet werden.
Eine konstante Raumtemperatur von mindestens 18 Grad Celsius halten.
Im Badezimmer dürfen es auch bis zu 22 Grad Celsius sein, auf 20 Grad Celsius können Kinderzimmer geheizt werden und für einen erholsamen Schlaf reichen im Schlafzimmer etwa 17 Grad Celsius. Kälter sollte es in Wohnräumen aber nicht sein, da auf diesem Weg die Kondensation an den Wänden begünstigt wird.
Feuchtigkeitsquellen beim Kochen und Duschen reduzieren.
Nach dem Kochen, Wäsche aufhängen, Duschen oder Schwitzen in den eigenen vier Wänden für genügend Luftaustausch sorgen.
Wänden Platz zum „Atmen“ geben und Möbelstücke angemessen platzieren.
Mit einem Abstand von ca. fünf Zentimetern zwischen Wand und Möbel kann die Luft besser zirkulieren.
Mit Geräten, wie einem Hydrometer, die Raumluftfeuchtigkeit im Auge behalten. Werte zwischen 40 und 60 Prozent sind ideal. Sollte die Luftfeuchtigkeit dauerhaft höher als 60 Prozent betragen, kann ein Luftentfeuchter Abhilfe schaffen.
Bauliche Maßnahmen regelmäßig überprüfen (lassen).
Undichte Fenster oder schlecht isolierte Wände können Kältebrücken erzeugen, an denen Feuchtigkeit kondensiert. In solchen Fällen kann eine Sanierung sinnvoll sein.
Anfallendes Kondenswasser von Hand entfernen.
Regelmäßiges Abwischen von kondensierten Fenstern und Oberflächen verhindern die Schimmelbildung ebenfalls.
Was tun, wenn bereits Schimmel aufgetreten ist?
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es sein, dass die Wohnung oder das Haus von Schimmel befallen ist. In diesem Fall ist schnelles Handeln gefragt. Kleinere Flächen können mit 70-prozentigem Alkohol oder speziellen Schimmelentferner aus dem Fachhandel behandelt werden. Dabei sollten unbedingt Schutzhandschuhe und Atemmaske getragen werden, um sich vor den gefährlichen Sporen zu schützen.
Bei großflächigem Befall oder wenn der Schimmel immer wieder auftritt, sollte ein Experte hinzugezogen werden. Eventuell liegt ein bauliches Problem vor, welches nur von einem Experten erkannt und behoben werden kann.
Bewusstes Wohnverhalten für ein gesundes Raumklima
Dauerhafte Luftbefeuchter oder zu viele Zimmerpflanzen können die Feuchtigkeit in Wohnräumen stark erhöhen und somit ein ideales Klima für Schimmelpilze entwickeln. Zudem kann warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen, die später an kalten Stellen niederschlägt. Deshalb empfiehlt es sich, sich an die vorgeschlagenen Raumtemperaturen zuhalten und nicht zu überheizen.
Rechtliche Aspekte bei Schimmelbefall
In Mietwohnungen trifft den Vermieter im Rahmen seiner Erhaltungspflicht grundsätzlich eine Beseitigungspflicht von tiefgreifendem Schimmel - dies in der Regel aber nur dann, wenn der Mieter die Schimmelbildung nicht etwa durch unsachgemäßes Lüftungsverhalten herbeigeführt hat. Bei Streitigkeiten kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
Vorbeugung ist der beste Schutz
Schimmel im Winter ist kein unausweichliches Schicksal sein. Regelmäßiges Lüften, korrektes Heizen und das Vermeiden von übermäßiger Feuchtigkeit sind dabei die Schlüssel zum Erfolg. Es empfiehlt sich aufmerksam bleiben und frühzeitig zu handeln, um die kalte Jahreszeit ohne ungebetene Gäste genießen zu können.
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