
DIE SACHE MIT DEN
KREDITBEARBEITUNGSGEBÜHREN
Kreditbearbeitungsgebühren sind in Österreich – anders als in Deutschland – grundsätzlich zulässig. Somit kann nicht jeder Kreditnehmer automatisch eine Rückzahlung einfordern. Der Oberste Gerichtshof (OGH), der in einem Urteil aus dem Jahr 2016 Kreditbearbeitungsgebühren grundsätzlich als zulässig erklärt hat, hat die Einhebung von Kreditbearbeitungsgebühren bzw. Bearbeitungsgebühren in bestimmten Einzelfallentscheidungen aber dennoch als unzulässig beurteilt. Zum Beispiel in Fällen, in denen nicht ersichtlich war, ob die Gebühr oder Teile davon doppelt verrechnet wurden oder die Gebühren, anders als üblich, nicht nur einmal, sondern mehrere Teilbeträge über die Jahre. Oder, wenn keine Transparenz über die Gebühren vorhanden war. Doch dazu später.
Die Höhe der Gebühr
Banken heben die Kreditbearbeitungsgebühr im Regelfall einmal für die Abwicklung und Verwaltung eines Kredits ein. Die Höhe der Kosten variiert zwischen 1 und 4 Prozent des Kreditbetrags. Sie muss aber nicht mit einem Prozentsatz festgelegt sein. Es gibt durchaus auch Kreditbearbeitungsgebühren, die mittels Fixbetrag definiert sind – das ist allerdings die Ausnahme. In jedem Fall ist die Basis für die Gebühr der Kreditvertrag. In diesem Vertrag muss sie bereits klar ersichtlich und transparent kommuniziert werden. Es muss deutlich werden, welche Gegenleistungen in der Gebühr Deckung finden. Die zusätzliche finanzielle Leistung muss durch eine entsprechende Gegenleistung gerechtfertigt sein und vorab mittels Kreditvertrag festgelegt worden sein. Die Kreditbearbeitungsgebühr sollte alle Leistungen im Zusammenhang mit der Kreditvergabe – von Beurteilung der Bonität bis zu Erstellung/Prüfung von notwendigen Dokumenten – umfassen. Kurzum der Verwaltungsaufwand seitens des Kreditgebers sollte mit dieser Gebühr gedeckt werden. Die Gebühr hängt in den meisten Fällen vom geliehenen Betrag ab. Das heißt: Wird ein Kredit in der Höhe von 300.000 Euro aufgenommen und beträgt der Prozentsatz der Gebühr 2,5 Prozent, so liegt die Kreditbearbeitungsgebühr bei 7.500 Euro. Bei einer anderen Bank, die ihre Gebühren mit 3,5 Prozent festgelegt hat, läge die Gebühr bei 10.500 Euro. Ist der Aufwand seitens der Bank mit steigender Kredithöhe tatsächlich höher, sodass prozentuell höhere Gebühren zu rechtfertigen sind? Oder wird hier für dieselbe Leistung manchmal mehr, manchmal weniger verlangt. Ein transparenter Fixbetrag erschiene hier als die bessere Lösung.
Unzulässige/intransparente Gebühren
Die grundsätzliche Infragestellung der Kreditbearbeitungsgebühr ist legitim. Denn der Kreditzins sollte dazu dienen, die Bank für die Zurverfügungstellung der Kreditsumme zu entschädigen. Des Weiteren ist nicht ganz nachvollziehbar, ob die Bearbeitung eines Kredits (von Antrag bis Vertragsabschluss) die zum Teil beträchtlichen Summen rechtfertigen kann. Sprich: Ist die erbrachte Leistung tatsächlich so viel wert. Dass die Gebühr häufig als ungerechtfertigtes Zusatzgeld wahrgenommen wird, kann nicht verwundern. Doch wo ist die Grenze zwischen nicht nachvollziehbar und unzulässig? Wie bereits erwähnt, sind Kreditbearbeitungsgebühren in Österreich erlaubt. Dennoch ist nicht alles im Namen der Gebühr erlaubt. Besonders nicht, wenn die Kreditbearbeitungsgebühren dem Regelwerk des Konsumentenschutzes entsprechen müssen. Wenn es zu einem Urteil zugunsten des Kreditnehmers kam, so lagen die Begründungen dafür bisher entweder in einer unzulässigen doppelten Verrechnung (wie zum Beispiel zusätzliche Verrechnung von Überweisungsspesen oder Portokosten) oder in der Intransparenz der Gebührenstruktur. Sprich: Der Kreditnehmer konnte nicht eindeutig nachvollziehen, wofür die Gebühr zu zahlen ist und, ob die erbrachten Leistungen, der Höhe der Gebühr entsprachen. Ebenso unzulässig wäre, wenn die Bank die Gebühr nutzen würde, um zusätzliche Gewinne (ohne dementsprechende Gegenleistung) zu erzielen.
Nicht übereilt agieren
Auf den ersten Blick scheinen die Chancen auf (zumindest teilweise) Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühren gut. Es sollte jedoch nicht übereilt gehandelt werden. Die bisherigen Erfolge dürfen nicht falsch gedeutet werden. Laut Wirtschaftskammer wurden im Jahr 2024 (bisher) 18 Klagen in 1. Instanz abgewiesen, nur zwei Klagen wurden stattgegeben. Die Urteile waren somit fast ausschließlich zu Gunsten der Banken. Die beiden Fälle, in denen der Klage stattgegeben wurde, können als Einzel- oder Sonderfälle gedeutet, jedoch nicht als wegweisende Präzedenzfälle eingeordnet werden.
Wer auf Social Media aktiv ist, dem werden eventuell auch eingangs erwähnte Anzeigen untergekommen sein. Hier wird versprochen, mittels Sammelklage Erfolge zu erzielen. Auch hier sollte nicht übereilt gehandelt werden. Ist tatsächlich die Vermutung vorhanden, die Kreditbearbeitungsgebühr könnte fehlerhaft oder intransparent (im Kreditvertrag) dargestellt worden sein, sollte man als ersten Schritt den Kreditvertrag in Ruhe durchgehen. Und besonderes Augenmerk auch darauf legen, an welcher Stelle die Informationen zur Gebühr zu finden sind. Sie müssen im Hauptvertragstext stehen, nicht in den Fußnoten. Sie müssen klar verständlich und transparent sein. Hier argumentieren die Banken, dass der Begriff Kreditbearbeitungsgebühr selbsterklärend und ausreichend transparent sei. Außerdem sind sowohl Verständlichkeit als auch Transparenz durchaus dehnbare Begriffe.
Sonderfall frühzeitige Tilgung
Für Kredite, die frühzeitig zurückgezahlt werden, muss das jeweilige Kreditinstitut die laufzeitab- und unabhängigen Kosten anteilig an den Kreditnehmer zurückerstatten. Das inkludiert auch die Bearbeitungsgebühren. Im Idealfall wurde die Vorgehensweise bei frühzeitiger Tilgung bereits im Kreditvertrag festgehalten. Ist dies nicht geschehen, sollte dies seitens des Kreditnehmers dennoch eingefordert werden. 2021 ist diese Bestimmung des Verbraucherkreditgesetzes in Kraft getreten. Anlass zu dieser Gesetzesänderung gab ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Dennoch gibt es einen Haken. Diese Regelung kommt nur bei Verbraucherkreditverträgen zur Anwendung, die nach dem 11.09.2019 geschlossen wurden und nach dem 31.12.2020 vorzeitig zurückgezahlt wurden.
Klagen oder nicht klagen?
Für komplexe Themen gibt es meist keine einfache Antwort. So auch hier. Im Grunde muss jeder Fall einzeln betrachtet werden. Pauschalaussagen über Erfolg oder Nicht-Erfolg einer Klage können nicht getätigt werden. Wer sich für eine Klage entscheidet, der sollte seine Hausaufgaben gemacht haben und bereit sein für einen langen Gerichtsprozess. Der erste Schritt sollte aber immer das Gespräch mit der Bank sein, bevor voreilig Maßnahmen gesetzt werden.

Mehr Informationen:
Hier geht es zum Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren.
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