
SMART METER ZUR VERBRAUCHSERFASSUNG – FLUCH ODER SEGEN?
Owning Your Brand’s Social Community Drives More Shoppers and Sales
Funktionsweise
Der Smart Meter bietet die Möglichkeit, den Stromverbrauch in Haushalten zu jedem Zeitpunkt nachzuvollziehen. Dabei stehen die effizientere Stromnutzung und die Möglichkeit Stromkosten zu senken im Mittelpunkt.
Alle 15 Minuten wird im Smart Meter der Stromverbrauch gespeichert. Diese Werte werden für jeden Tag zusammengerechnet. Der Strom-Tagesverbrauch wird automatisch an den Netzbetreiber übermittelt, der die Daten seinerseits einmal im Monat an den Stromlieferanten weiterleitet. Diese „intelligenten“ Funktionen sind beim Smartmeter standardmäßig und automatisch aktiviert. Der Konsument kann diese jedoch mittels „Opt-Out“ deaktivieren lassen.
Der Smart Meter kann die Stromverbrauchswerte auch in kürzeren Intervallen (alle 15 Minuten) automatisch an den Netzbetreiber übermitteln. Damit diese Zusatzfunktion aktiviert wird, muss der Konsument dafür beim Zählertausch dem Netzbetreiber die ausdrückliche Zustimmung geben („Opt-In“). Diese Zusatzfunktion kann zu jedem späteren Zeitpunkt angefordert, aber auch widerrufen werden.
Rechtliche Grundlage
Die Grundlage für die Einführung der Smart Meter bildet eine EU-Richtlinie, die in Österreich im Rahmen einer Verordnung umgesetzt wird. Demnach muss bei 80% der Haushalte durch die Netzbetreiber ein Smart Meter installiert werden.
Vorteile des Smart Meters
- Fernlesbarkeit: Es erübrigt sich die Stromablesung vor Ort sowie die Selbstablesung durch den Konsumenten aufgrund Fernablesung durch den Netzbetreiber
- Die Strom Abrechnung ist präziser, da sie auf dem tatsächlichen Verbrauchswert beruht, statt auf einem berechneten Durchschnittswert
- Es können hohe Nachzahlungen verhindert werden
- Der Konsument hat die Möglichkeit, monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformationen sowie Rechnungen zu erhalten
- Es besteht eine klar beweisbare Abgrenzung des Stromverbrauchs, z.B. bei Wohnungswechseln oder Preisänderungen
- Mitunter kann der Energieverbrauch gesenkt werden, da durch die genauen Strommessungen Stromfresser identifiziert werden können
- Smart Meter sollen den Stromverbrauch transparenter machen und dadurch den Klimaschutz unterstützen
Bedenken gegen den Smart Meter
- Datenschutz: Da die Verbrauchsdaten beim Netzbetreiber gespeichert werden, können aus Aufzeichnungen Rückschlüsse über das generelle Verhalten eines Menschen gezogen werden. Je kürzer die übermittelten Abstände der Verbrauchsübermittlung sind, desto mehr Rückschlüsse auf das Privatleben der Bewohner eines Haushalts können gezogen werden.
- Kritiker sehen die Gefahr von Cyberattacken, indem Hacker den Strom in Haushalten mit Smart Metern mitunter sogar flächendeckend abschalten könnten (Blackout)
- Der Netzbetreiber kann aus der Ferne die Stromleistung begrenzen oder abschalten
- Bedenken über mögliche gesundheitliche Folgen durch Strahlung, wobei davon ausgegangen wird, dass die Strahlenbelastung relativ gering sein soll
Wie können Sie einen Smart Meter ablehnen?
Wenn ein Zählerwechsel ansteht, ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Konsumenten über den Zählertausch rechtzeitig zu informieren. Bei Erhalt dieses Informationsschreibens muss der Konsument dem Netzbetreiber bekanntgeben, dass er ein „Opt-Out“ wünscht. Der Netzbetreiber muss in weiterer Folge nachweislich die „intelligenten“ Optionen am Smart Meter deaktivieren.
Entscheidet sich ein Konsument für einen „Opt-Out“ Smart Meter, wird ihm ein digitaler Standard Zähler (DSZ) eingebaut, also ein Zähler ohne „intelligente“ Funktionen. Es werden keine Daten gespeichert. Beim digitalen Zähler wird vom Netzbetreiber nur in bestimmten Fällen aus der Ferne der Zählerstand abgelesen, z.B. für Wohnungswechsel, im Falle von Preisänderungen und für die Jahresabrechnung und an den Stromlieferanten übermittelt, damit dieser die Stromkostenabrechnung bzw. eine Verbrauchsinformation erstellen kann.
Wahlmöglichkeiten für den Konsumenten
- Smart Meter (Standard)
Das Gerät misst im 15 Minuten Takt den Stromverbrauch, zählt diese Werte zu einem Tagesverbrauch zusammen und übermittelt diesen Wert an den Netzbetreiber. Diese Variante wird standardmäßig eingebaut, wenn vom Konsumenten nicht die „Opt-Out“ Variante gewählt wurde - Digitaler Standardzähler (DSZ) – „Opt-Out“ Option
Ist nicht erwünscht, dass die „intelligenten“ Funktionen des neuen Stromzählers aktiviert werden, muss dies dem Netzbetreiber ausdrücklich bekannt geben werden - Smart Meter mit „Opt-In“
Auf Wunsch des Konsumenten kann der Smart Meter die Stromverbrauchswerte automatisch im 15 Minuten Takt an den Netzbetreiber übermitteln. Dafür muss beim Zählertausch ausdrücklich die Zustimmung erteilt werden („Opt-In“)
Könnte Sie auch interessieren
