
WOHNBEIHILFE DIREKT AN DEN VERMIETER:
EINE (OFT) VERGESSENE MÖGLICHKEIT
Was passiert mit der Förderung, wenn sie ausgezahlt wird? In vielen Fällen erhält der Mieter die Wohnbeihilfe direkt auf sein Konto und ist dann selbst dafür verantwortlich, dass sie für die Mietzahlungen verwendet wird. Das geht auch manchmal schief. Doch es gibt eine Alternative, die sowohl für Mieter als auch für Vermieter vorteilhaft sein kann: die direkte Überweisung der Wohnbeihilfe an den Vermieter.
Die direkte Überweisung
Auf Initiative der Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) wurde die Wohnbeihilfe schon vor einigen Jahren um diese Option der direkten Überweisung an den Vermieter erweitert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Förderung tatsächlich für den vorgesehenen Zweck – nämlich die Mietzahlung – verwendet wird. Nach langen Diskussionen hat damals die Wohnbauförderungsabteilung des Landes schließlich ein entsprechendes Formular entwickelt, mit dem Mieter ihre Zustimmung zur direkten Überweisung geben können. Dieses Formular steht wie alle Unterlagen rund um die Wohnbauförderung auf der Website des Landes online zum Download bereit.
Sinnvolle Maßnahme
Die direkte Überweisung der Wohnbeihilfe an den Vermieter bietet mehrere Vorteile:
Sicherheit für Vermieter:
Vermieter haben die Gewissheit, dass die Wohnbeihilfe auch wirklich zur Mietzahlung genutzt wird und nicht für andere Ausgaben verloren geht.
Erleichterung für Mieter:
Der Mieter muss sich nicht selbst um die rechtzeitige Überweisung der Wohnbeihilfe an den Vermieter kümmern. Das minimiert das Risiko von Zahlungsrückständen.
Zweckgebundene Nutzung:
Die Wohnbauförderung des Landes wird exakt so eingesetzt, wie sie vorgesehen ist – zur Unterstützung bei den Wohnkosten.
Das unerwähnte Formular
Obwohl die Möglichkeit der direkten Überweisung existiert, bleibt sie oft ungenutzt. Viele Mieter erfahren erst gar nicht von dieser Option, weil sie nicht aktiv darauf hingewiesen werden. Stattdessen wird ihnen meist nur die klassische Mietbestätigung zur Unterschrift vorgelegt. Das bedeutet, dass viele Mieter, die eigentlich von der direkten Überweisung profitieren könnten, weiterhin selbst für die rechtzeitige Überweisung sorgen müssen. Dabei wäre es sowohl für Vermieter als auch für Mieter vorteilhaft, wenn die Wohnbeihilfe direkt an den Vermieter fließt.
Aktive Vermieter
Diese Möglichkeit, die allen Beteiligten nur Vorteile liefert, sollte stärker genutzt werden. Die Vermieter, die förderungswürdige Mieter haben, sollten diese gezielt auf die Möglichkeit der direkten Überweisung hinweisen. Ein einfacher Schritt kann hier helfen: Vermieter können Mieter darauf aufmerksam machen, dass das entsprechende Formular auf der Webseite des Landes Vorarlberg zum Download bereitsteht.
Mehrwert für alle
Die direkte Überweisung der Wohnbeihilfe an den Vermieter ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme, um Zahlungsengpässe zu vermeiden und die Zweckmäßigkeit der Förderung sicherzustellen. Leider wird diese Option oft übersehen oder nicht aktiv kommuniziert. Es liegt an Vermietern und Mietern, sich über diese Möglichkeit zu informieren und sie zu nutzen. Ein kleiner Schritt, der große Vorteile für beide Seiten mit sich bringt.
Hier finden Sie das Formular:
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