
BEEINTRÄCHTIGUNGEN DURCH NACHBARN & ANRAINER
(TEIL 1)
Beeinträchtigung durch das Spielen von Musikinstrumenten
Fallbeispiel
Frau S. ist Mieterin in einer Wohnung. Als Musiklehrerin übt sie mehrere Stunden täglich am Klavier, auch an Sonn- und Feiertagen. Das Klavierspiel ist in den
angrenzenden Wohnungen deutlich hörbar. Es ist
bereits zu mehreren Polizeieinsätzen wegen Lärmerregung gekommen.
Die geltende Rechtsprechung geht davon aus, dass
tägliches Klavierüben über einen Zeitraum von ein bis zwei Stunden als ortsüblich anzusehen ist. Länger
hingegen grundsätzlich nicht!
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Betretungsrecht des Vermieters
Obwohl der Mieter einer Wohnung grundsätzlich das alleinige Nutzungsrecht hat, gibt es durchaus wichtige Gründe, die den Vermieter zum Betreten des Mietobjektes berechtigen.
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