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Finanzierung
Die Leistbarkeit von Eigentum hängt zwangsläufig auch mit deren Finanzierung zusammen. Die Kreditimmobilienmaßnahmen-Verordnung (kurz KIM-V) schlägt schon seit August 2022 hohe Wellen, wie Haus & Grund mehrfach berichtete. Zur Erinnerung: Bei einem Wohnkredit müssen 20 Prozent an Eigenmitteln vorhanden sein, die Rückzahlungsbelastung darf 40 Prozent des Netto-Haushaltseinkommens nicht übersteigen – und der Kredit darf auf maximal 35 Jahre abgeschlossen werden. Rahmenbedingungen, die einem Hochpreisumfeld wie Vorarlberg, doppelt belastend zu Buche schlagen.
Aussicht auf Verbesserung gibt es hier wenig. Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat erst im Dezember 2023 betont, dass man keine Änderungen der Kreditvergaberegeln anstrebe. Zumal das Ausnahmekontingent in Höhe von 650 Millionen Euro, auf das Banken zurückgreifen könnten, nicht ausgeschöpft werde. Demnach haben drei Viertel der Banken weniger als 80 Prozent, die Hälfte der Banken sogar weniger als 50 Prozent dieses Kontingents ausgeschöpft – was darauf schließen lässt, dass die Hürde der generellen Leistbarkeit von Eigentum so hoch ist, dass nicht mal mehr um Kredite angefragt wird.
Besserung könnte hier eine Zinswende bringen, die, glaubt man den Prognosen der Experten, im Laufe dieses Jahres auch tatsächlich erfolgen soll.
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