Die Unterscheidung zwischen fixen
Betriebskosten & Akonto-Betriebskosten
⇨ Beispiel einer Betriebskosten-Akonto Vereinbarung:
Festgehalten wird, dass der Vermieter zur Deckung der Betriebskosten, die im Laufe eines Kalenderjahres anfallen, einen gleichbleibenden Betrag monatlich an den Mieter weiterverrechnet. Der Betrag ist eine Akontozahlung. Die endgültige Abrechnung der jährlichen Betriebskosten erfolgt bis spätestens 31. August des Folgejahres.
Dieser Betriebskosten-Akontobetrag beträgt derzeit
€ ............ (einschließlich USt.) und ist im Voraus jeweils am Fünften des Monats auf das vom Vermieter bekannt gegebene Konto zu überweisen. Eine sich aus der Abrechnung ergebende Nachforderung ist vom Mieter spätestens mit der Abrechnung folgenden übernächsten Miete zu begleichen; entsprechend wird ein allfälliges Guthaben seitens des Vermieters dem Mieter rückerstattet. Im Falle eines zwischenzeitlich beendeten Mietverhältnisses sind die betreffenden Forderungen des Vertragspartners unverzüglich zu begleichen. Der Vermieter ist berechtigt, diesen Betriebskosten-Akontobetrag entsprechend zu erhöhen oder herabzusetzen, wenn sich die Vorschreibungen nach den Erfordernissen des Hauses für das Folgejahr ändern.