
Die Erhöhung der Richtwertmieten um die Inflation wurde vor vielen Jahren zum Schutz der Investitionen der Vermieter – der Verfassung folgend – gesetzlich verankert.
Christoph Metzler, Landtagsabgeordneter und Wohnbausprecher, Die Grünen
Der kleine Vermieter
Seitens der SPÖ wurde auf Bundesebene sogar ein Einfrieren der Richtwertmieten bis 2025 gefordert. Zu den weiteren Forderungen zählen eine Deckelung der Erhöhung auf 2 Prozent. Das würde bedeuten: Die Richtwertmieten könnten zunächst gar nicht angehoben werden – und dann mit 2025 nur um 2 Prozent. Für Großvermieter mag diese Maßnahme verschmerzbar sein. Für kleine Vermieter, Privatpersonen, die ein, zwei oder drei Wohnungen vermieten, kann eine solche Vorgabe zu großen finanziellen Problemen führen. Denn viele private Vermieter sind auf die kontinuierlichen Zahlungen angewiesen. Die VEV fordert daher schon seit langem eine Unterscheidung in große und kleine Vermieter. „Wird von Vermietern gesprochen, wird immer noch das Bild des Großvermieters skizziert. Der kleine Vermieter ist in der Wahrnehmung der politischen Entscheidungsträger nicht vorhanden. Ein Großvermieter, der hunderte Wohnungen betreut, kann nicht gleichgesetzt werden mit einer Privatperson, die ein oder zwei Wohnungen vermietet.”
Preistreiber identifizieren
Erst kürzlich erklärte der österreichische Haus & Grundbesitzerbund via Pressemitteilung, dass nicht die Mieten die Preistertreiber der Nation wären. Denn: Die Statistik Austria macht deutlich, dass das Paket „Wohnen, Wasser, Energie” von Jänner bis Dezember 2021 um 20,9 Prozent gestiegen ist. Die Mieten sind in jenem Zeitraum um 3 Prozent gestiegen. Die Kosten für Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen hingegen um 6.9 Prozent, jene für Instandhaltung und Reparaturen der Wohnung um 25, 9 Prozent und Kosten für Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe sind sogar um sage und schreibe 54,1 Prozent angewachsen. Würde man Mieter wie Vermieter entlasten wollen, müssten die Maßnahmen bei der Instandhaltung und den Energiepreisen ansetzen.
Mehr wird es nicht
Die Inflation lag im Jänner 2023, wie zuvor erwähnt, bei 11,1 Prozent. Die Richtwerterhöhung mit 1. April deckt so nicht einmal die Entwertung durch die Inflation. So ist der Terminus Erhöhung eigentlich für die bereits regulierten Richtwertmieten falsch. Es handelt sich dabei um eine reine Wertanpassung von 8,6 Prozent. Wer das Bild des gierigen Vermieters gerne bemüht, wird erkennen, dass dieses gerade im Zusammenhang mit Richtwertmieten deplatziert ist. Die Anpassung ist eine wichtige Maßnahme, um die Werterhaltung, zumindest zu einem gewissen Teil, zu ermöglichen.
Hagen bringt es auf den Punkt: „Real vermindert sich der Mietzins Jahr für Jahr für Vermieter von Wohnungen, deren Mietpreis dem Richtwert unterworfen ist. Warum werden hier keine Berechnungen angestellt? Man lädt immer nur weiter alles auf die kleinen Vermieter ab.” Wohnbausprecher Metzler meint zur aktuellen Situation: „In Zeiten hoher Teuerung gilt es besonders, die gesamte Gesellschaft im Auge zu haben. Vor allem beim sensiblen Thema wie Wohnen.” Dem kann nur zugestimmt werden. Mieter und Vermieter sind Teil der gesamten Gesellschaft, gangbare Lösungen für alle Beteiligten sollten gefunden werden. Das Aussetzen der Richtwertanhebung gehört nicht dazu.
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